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Bei der mittlerweile jahrelangen Beschäftigung mit dem Thema „Hautpflege“ fiel mir auf, dass eine ganze Reihe Kosmetika aus dem außereuropäischen Ausland importiert werden, wogegen grundsätzlich zunächst einmal nichts einzuwenden ist. Kosmetika enthalten jedoch auch Substanzen, z. B. zur Konservierung, bei denen bestimmte Konzentrationen gemäß EU Normen nicht überschritten werden dürfen. In mehr als einem Fall speziell bei den von mir favorisierten Gesichtsmasken, wurden diese Konzentrationen deutlich überschritten.

Legt man schließlich die hohen Standards von „Naturkosmetik“ an, enthielten die geprüften Muster Stoffe, die bei Naturkosmetik gar nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen. Parabene etwa, ein allergieauslösender Konservierungsstoff, der seit 2015 in Rezepturen für Kinderpflege in Deutschland nicht mehr vorkommen darf, in Mixturen für Erwachsene nur in geringen Dosen.

Beachten Sie bei der Wahl Ihres Kosmetikproduktes auch, ob Sie einen Hinweis auf eine „Gammastrahlen-Sterilisation“, also das Abtöten möglicher bakterieller Verunreinigungen durch „ionisierende Strahlen“, finden. Kosmetika auf dem hohen Niveau von Naturkosmetik sollten nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sein.

Weder fragwürdige Chemikalien noch ionisierende Strahlen sollten meiner Meinung nach im Zusammenhang mit Kosmetika akzeptiert werden, und wenn es EU Normen gibt, so haben diese in der Regel ihren Sinn, auch wenn wir als Verbraucher meistens nur von den sonderbaren hören, wie der Norm zum „Krümmungsradius von Bananen“.